Dansk El-Forbund – Deutsch

Willkommen in Dänemark

forside til tysk velkomstpjeceWer als Elektriker auf einer dänischen Baustelle arbeitet, hat eine Reihe von Rechten, die in Tarifverträgen verankert sind.

Wenn Sie für ein Unternehmen arbeiten, für das es einen Tarifvertrag gibt, haben Sie die gleichen Rechte wie Ihre dänischen Kollegen.

Hat das Unternehmen keinen Tarifvertrag, handeln die Vertreter von Dansk El-Forbund, der dänischen Elektrikergewerkschaft, schnellstmöglich einen Tarifvertrag mit ihm aus.

Wir kennen die Lohn- und Arbeitsbedingungen

Wir sind die Gewerkschaft für in Dänemark arbeitende Elektriker. Daher kennen wir die Lohn- und Arbeitsbedingungen, die für Sie gelten, während Sie in Dänemark arbeiten.

Wir handeln die Tarifverträge für Elektriker aus und arbeiten mit den Arbeitgeberorganisationen Tekniq Arbejdsgiverne und dem Dänischen Industrieverband zusammen. Beim Ortsverein von Dansk El-Forbund erhalten Sie genaue Auskunft zur Vergütung und dergleichen.

Wir helfen Ihnen, auch wenn Sie nicht genau wissen, an welchen Ortsverein Sie sich wenden sollen. Sie können mit uns gerne in englischer Sprache kommunizieren.

Wenn Sie Mitglied werden möchten, füllen Sie das Beitrittsformular aus und senden Sie es an def@def.dk.

PRÜFEN SIE IHREN TARIFVERTRAG
Tarifverträge

In Dänemark ist der Arbeitsmarkt nicht staatlich geregelt, sondern die Bedingungen werden von den Sozialpartnern vereinbart. Sie werden in einem Vertrag zwischen Ihrer Gewerkschaft und einer Arbeitgeberorganisation/Ihrem Arbeitgeber schriftlich niedergelegt.

In Dänemark gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn. Aus diesem Grund müssen Sie immer wissen, für welches Unternehmen Sie arbeiten und ob Ihr Arbeitgeber einen Tarifvertrag hat. Sie können sich jederzeit an den Ortsverein von Dansk El-Forbund wenden, wenn Sie diesbezüglich Fragen haben oder Hilfe brauchen.

Ihr Arbeitgeber kann entweder als Mitglied einer Arbeitgeberorganisation oder durch eine direkt mit Dansk El-Forbund abgeschlossene Beitrittsvereinbarung einen Tarifvertrag haben. Wenden Sie sich an den Ortsverein von Dansk El-Forbund, um Näheres zu Ihrem Arbeitgeber zu erfahren. Für den Fall, dass kein Tarifvertrag besteht, wird der Ortsverein mit Ihrem Arbeitgeber einen Tarifvertrag aushandeln und abschließen.

Arbeitsvertrag

In Dänemark benötigen Sie einen Arbeitsvertrag, der Folgendes beinhalten muss:

  • Name
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • Personennummer (CPR) /Körperschaftsnummer (CVR)
  • Art der Entlohnung – Stunden- oder Akkordlohn
  • Startdatum
  • Angaben zum Tarifvertrag

Der Arbeitsvertrag muss in zwei Exemplaren ausgefertigt sein und die Unterschriften vom Arbeitgeber und von Ihnen selbst tragen.
 

Arbeitsentgelt und Mindestlohn

Ihr Arbeitsentgelt sollte sich zusammensetzen aus dem tariflichen Mindestlohn und einem örtlich ausgehandelten Entgelt. Unter Mindestlohn wird in Dänemark nicht die Mindestvergütung verstanden, die Sie für Ihre Arbeit erhalten. Vielmehr handelt es sich hierbei um den niedrigstmöglichen Ausgangsbetrag, auf den ein weiterer, zwischen Ihrem Arbeitgeber und dem Vertrauensmann oder dem Ortsverein von Dansk El-Forbund speziell ausgehandelter Betrag aufsetzt.  Entgelttabellen für den Bereich, in dem Sie arbeiten, erhalten Sie auf Anfrage beim Ortsverein von Dansk El-Forbund.

Lohnabrechnung

Jeder Arbeitnehmer in einem tarifvertraglich geregelten Unternehmen muss für jede Lohnzahlung eine Lohnabrechnung erhalten.

Die Lohnabrechnung muss Angaben zu Stundenlohn, Arbeitszeit, Überstundenvergütung, Urlaubsgeld, Krankengeld, Rentenbeiträgen und Entschädigung für Verdienstausfälle an Feiertagen enthalten. Steht auf Ihrem Lohnzettel „Akontobetrag“, sollten Sie unbedingt kontrollieren, ob Ihnen dieser Betrag gezahlt worden ist.

Arbeitszeiten

Die Regelwochenarbeitszeit beträgt 37 Stunden und muss von Montag bis Freitag zwischen 06:00 und 18:00 Uhr liegen. Abweichende Arbeitszeiten müssen schriftlich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden. Wichtig ist es, über die geleisteten Arbeitsstunden und den Arbeitsort Buch zu führen. Tragen Sie es sich in einen Kalender ein oder behalten Sie eine Kopie des Wochenstundenzettels, den Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.

Überstunden und Wochenendarbeit

Wenn Sie mehr als 37 Stunden in der Woche oder am Wochenende arbeiten, haben Sie in der Regel Anspruch auf einen Zuschlag zu Ihrem Stundenlohn. In der Regel erhalten Sie 50 % Zuschlag für die ersten drei Überstunden und 100 % Zuschlag für darüber hinausgehende Überstunden. Vergessen Sie nicht, dass Ihnen ALLE Stunden, die Sie arbeiten, vergütet werden müssen. Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber spezielle Arbeitsverträge mit mehr als 37 Wochenstunden vereinbart haben, empfiehlt es sich, den Vertrag von Ihrem Ortsverein von Dansk El-Forbund prüfen zu lassen.

Betriebliche Altersvorsorge und Gesundheitsleistungen

Wenn Ihr Arbeitgeber Mitglied einer Arbeitgeberorganisation ist oder unter eine Beitrittsvereinbarung fällt, besteht für Sie ein Altersvorsorgeprogramm. Der Gesamtbeitrag beläuft sich in den meisten Fällen auf 12 % Ihres Bruttolohns, wovon Sie selber 4 % tragen müssen, während der Rest Ihr Arbeitgeber übernimmt. Viele Pensionskassen bieten zusätzliche Gesundheitsleistungen an, wonach Sie freien Zugang zu Behandlungsleistungen wie Massage oder Physiotherapie erhalten.

Es gibt auch eine Reihe weiterer Versicherungen in Verbindung mit Ihrer Rentenversicherung, z. B. für den Todesfall oder bei schwerwiegenden Erkrankungen. Der Ortsverein von Dansk El-Forbund kann Sie über die Regelung für Ihren Betrieb und über den Tarifvertrag informieren.

Urlaub

Durch die dänische Gesetzgebung haben Sie Anspruch auf 25 Urlaubstage pro Jahr mit Urlaubsgeld in Höhe von 12,5 % Ihres Einkommens. Sie sparen 2,08 Urlaubstage per Monat auf und der Urlaub kann vom 1. September bis zum 31. Dezember des folgenden Jahres stattfinden. Die Tarifverträge sichern ihnen darüber hinaus 1 Woche extra Urlaub (die 6. Urlaubswoche) per Jahr. Sie haben Anspruch auf 15 Urlaubstage (3 Wochen) im usammenhang mit dem Urlaub vom 1. Mai bis 30. September.

Gewerkschaft – Arbeitslosenkasse – Gesundheits- und Arbeitsschutz

Werden Sie Mitglied der Dänischen Elektrikergewerkschaft Dansk El-Forbund. Wir versammeln in Dänemark tätige Elektriker und sind Ihr Vertreter und Berater in Rechtsfragen und bezüglich Ihrer Möglichkeiten auf dem dänischen Arbeitsmarkt.

Die Gewerkschaft und unsere Ortsvereine handeln Ihre Löhne aus und helfen Ihnen, wenn Sie Fragen zur Entlohnung, anderen Rechten und Verträgen haben, wenn Sie einen Arbeitsunfall erleiden oder wenn sich Probleme am Arbeitsplatz auftun.

Die meisten Dänen sind Mitglied einer Arbeitslosenkasse, durch die sie bei Arbeitslosigkeit finanziell abgesichert sind. Sie können ebenfalls Mitglied der Arbeitslosenkasse der Elektriker werden, indem Sie sich an Dansk El-Forbund wenden.

Haben Sie Fragen?

Es gibt eine Vielzahl von Regeln und Rechten, die an dieser Stelle nicht be-schrieben sind. Wenn Sie etwas wissen möchten oder Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, Kontakt zum Ortsverein von Dansk El-Forbund aufzunehmen.

Bornholm+45 5695 7082bornholm@def.dk
Fünen+45 6612 5205fyn@def.dk
Kopenhagen+45 3586 5000kbh@def.dk
Kleiner Belt+45 7642 4350lillebelt@def.dk
Mitteljütland+45 9741 3355/+45 8643 8246midtjylland@def.dk
Nordjütland+45 9631 8600nordjylland@def.dk
Nordseeland+45 4822 0160nordsj@def.dk
Storstrøm+45 5537 4218storstrom@def.dk
Südjütland+45 7513 3966sydjylland@def.dk
Westseeland+45 4630 4250vestsj@def.dk
Ostjütland+45 8675 2500ostjylland@def.dk